Informationen zur Jugendsammlung

Die Jugendsammlung 2023 findet vom 22.05. - 30.06.2023 statt.

Vereine, Verbände oder Jugendgruppen, die bei der Jugendsammlung mitmachen wollen, melden sich bitte per Mail an info@kjr-dithmarschen.de.

Einmal im Jahr (Zeitraum im Mai/Juni) sammeln landesweit rund 250 Jugendgruppen für ihren Verein. Hier findet ihr die Infos vom vom Landesjugendring dazu: Die Jugendsammlung ist eine gute Möglichkeit, eure Kasse für die Jugendarbeit zu füllen. Auch in Dithmarschen wird jedes Jahr für die Jugendverbandsarbeit gesammelt. Die drei fleißigsten Sammel-Gruppen aus Dithmarschen werden bei uns auf der Mitgliederversammlung geehrt. 

Warum sammeln?

Ganz klar: Mehr Geld in der Kasse! Unbürokratisch und ohne Anträge zu schreiben. Jede Gruppe kann selbst entscheiden, wie sie sammelt (Haustürsammlung oder an einem Stand, an einem Tag oder über einen längeren Zeitraum, alle gemeinsam oder aufgeteilt in Gruppen...) und was sie mit dem Geld macht (z.B. Material kaufen, eine besondere Aktion planen oder die Ferienfahrt finanzieren...). Ihr macht bei der Sammlung gleichzeitig auf Eure Arbeit aufmerksam und findet eventuell noch neue Mitglieder oder Mitstreiter_innen.Von den gesammelten Spenden behaltet ihr 60 % und gebt 40 % weiter zur Förderung der Jugendverbandsarbeit an den Kreis- und Landesjugendring (jeweils 20 %).

Ihr wollt mit machen oder habt Fragen?

Dann meldet euch bei uns in der Geschäftsstelle: 0481-88746 oder info@kjr-dithmarschen.de 

Wir koordinieren die Jugendsammlung im Kreis Dithmarschen und kennen uns aus.

Auszeichnung der besten drei Sammelgruppen der Jugendsammlung 2017 bei unserer Mitgliederversammlung 2018

Infos zur Materialbezuschussung

Beim Kreisjugendring könnt ihr einen Zuschuss für Anschaffungen für eure Jugendarbeit beantragen:

zum Beispiel für Ausstattungsgegenstände, Musikinstrumente, Vereinskleidung, Materialien (aber keine Kleinst- und Verbrauchsmaterialien wie Stifte, Papier...).

Bitte reicht euren Antrag mit einer kurzen Beschreibung (was wollt ihr anschaffen und wofür) und einer Angabe der Anschaffungskosten bei uns ein. Für jeden Antrag benötigen wir 1-2 Kostenvoranschläge von euch. Der Vorstand entscheidet dann über die Bewilligung. Es können pro Antrag maximal 30 % der Kosten erstattet werden.  

Hier geht es zu unserer Richtlinie (Stand 2023). 

Neu seit 2020: Antragstellung das ganze Jahr über möglich, Zuschuss bis zu 30 % der Antragssumme möglich!


Finanzierungsmöglichkeiten für die Jugendverbandsarbeit

Hier findet Ihr unsere Übersicht über eine Vielzahl von Möglichkeiten, Geld für Eure Jugendarbeit im Verein zu bekommen -

von Spenden über die Jugendsammlung, Zuschüsse bis hin zu Projektförderungen... 

Wir hoffen, Ihr findet Anregungen und Hilfe für Eure Finanzierungswünsche. 

Zum Öffnen der Übersichtsliste bitte hier klicken. Zur zweiten Seite der Übersichtsliste bitte hier klicken.

Für Rückfragen, weitere Auskünfte und Eure Ergänzungen stehen wir Euch als Ansprechpartenr/in gerne zur Verfügung.

Bildungsgutschein für Vereinsmitgliedschaft

Seit 2011 erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen beziehen (auch Wohngeld), einen Gutschein im Wert von 120 Euro jährlich zur Förderung der Teilnahme an Bildungs- und Freizeitangeboten („Teilhabe und Bildungsförderung“). Der Gutschein kann z.B. für Nachhilfe, Mittagsverpflegung in Schule oder Kindergarten, Schulausflüge aber auch Vereinsmitgliedschaften, Freizeit- und Ferienmaßnahmen eingesetzt werden.

Infos dazu auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen: http://www.dithmarschen.de.

Als Verein könnt ihr zugelassener Träger für die Abrechnung von Bildungsgutscheinen werden, so dass diese Gutscheine auch für eure Angebote (ganz oder in Teilbeträgen) abgegeben/abgerechnet werden können. Weitere Informationen erhaltet ihr beim Jobcenter Dithmarschen!

Gutschein Bildung und Teilhabe

Seit 2011 erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen beziehen (auch Wohngeld), einen Gutschein im Wert von 120 Euro jährlich zur Förderung der Teilnahme an Bildungs- und Freizeitangeboten („Teilhabe und Bildungsförderung“).

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